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Lotterie & Recht

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Re: 9live, SMS-Gewinnspiele, ... wie passt das alles ?

geschrieben von Sandiego am 24.04.2007 um 18:53:02

»http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/wettbewerbsrecht/unlauterer_wettbewerb/#Zieldef11«

»Im Endeffekt sind doch 9live oder sms Gewinnspiele eine Art Lotterie«

»Ich kaufe gegen Einsatz (Telefongebühr, SMS) eine Gewinnchance«

»korrekt?«

»Warum ist das doch zulässig?«

»pierre k.«

Das Landgericht Freiburg hat Entschieden das das Anbieten von Gewinnspielen über die Mehrwertnummer 01379 nicht Strafbar ist. Das bedeutet aber auch nur das 0,50Cent nicht als Grosse ausgebe gelten. Alles was darüber liegt ist Untersagt. 0,49cent / Anruf entspricht in etwa dem einer Briefmarke die man an ein Preisausschreiben schickt. Und ist demnach ein zu geringer einsatz

MFG
Sandiego



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