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Lotterie & Recht

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Re: Fusballwetten im Bekanntenkreis

geschrieben von Sandiego am 24.04.2007 um 20:09:54

»Folgender Fall: Jemand stellt eine private Webseite ins Netz üder die man zur WM Fusballwetten abgeben kann. Mitspielen können ausschliesslich Leute, die der Seitenbetreiber persönlich kennt und die ein paar Euro an ihn zahlen. Der Gewinn wird am Ende der WM unter den Siegern aufgeteilt.«

»Ist sowas in Deutschland erlaubt? Kennt jemand einen Paragrafen dazu?«

»Danke«

»Biggi«


Definitiv untersagt



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