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Lotterie & Recht

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Re: ? Gewinnspiel oder Glücksspiel per PSMS ?

geschrieben von Boris Hoeller am 09.08.2004 um 18:59:18

»Frage 1: Zählt das, was hier geschildert wurde als Gewinnspiel oder Glücksspiel und ist somit genehmigungs- und/oder lotteriesteuerpflichtig ?«

Nur Glücksspiele sind genehmigungspflichtig, nicht Gewinn- oder Geschicklichkeitsspiele. Erstere sind zivilrechtlich Auslobungen, letztere unterfallen der Vorschrift des BGB § 762, d.h. man sollte sein Geld in der Tasche haben, bevor das Spiel startet, weil sich sonst die Forderungen kaum realisieren lassen. Ob das mit PSMS klappt, lasse ich hier ausdrücklich offen.


»Frage 2: Sollte es wie jetzt geschildert ein Glücksspiel sein, wie kann man es abwandeln, so daß es ein Gewinnspiel wird ?«

Wenn die Geschicklichkeit dem Zufallsmoment überwiegt, dann kippt die Definition des Glücksspiels, die man jetzt im Lotteriestaatsvertrag findet (vgl. hierzu etwa: http://www.lotstv.de/lese.php?3 ).

bonngruesse
Boris Hoeller




»Vielen, vielen Dank schon jetzt.«

»Grüße«
»Morgana«



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