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Re: Frage Gewinnspiel
geschrieben von Steffen Koch am 28.09.2004 um 15:27:14
»Hallo,«
Hallo Brooks,
»Wäre dies genehmigungspflichtig?«
meines Erachtens ja, da du folgende Voraussetzungen
erfüllst:
Der Teilnehmer muss Geld einzahlen
und es hängt vom Zufall (Glück) ab, wer gewinnt.
Und die Veranstaltung ist öffentlich.
Es ist ein Glücksspiel. Meiner Meinung nach.
Gruß Steffen
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Frage Gewinnspiel - Brooks - 21.09.2004 21:26:05
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Re: Frage Gewinnspiel - Steffen Koch - 28.09.2004 15:27:14
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