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Lotterie & Recht

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Re: Frage Gewinnspiel

geschrieben von Steffen Koch am 28.09.2004 um 15:27:14

»Hallo,«

Hallo Brooks,

»Wäre dies genehmigungspflichtig?«

meines Erachtens ja, da du folgende Voraussetzungen
erfüllst:

Der Teilnehmer muss Geld einzahlen
und es hängt vom Zufall (Glück) ab, wer gewinnt.
Und die Veranstaltung ist öffentlich.

Es ist ein Glücksspiel. Meiner Meinung nach.
Gruß Steffen



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