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Lotterie & Recht

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Re: Tippgemeinschaft für ausländische Mitmenschen

geschrieben von Rüdiger Bodemann am 25.10.2004 um 11:38:39

Hallo Steffen,
warum sollte dies nicht zulässig sein? In einer Gruppe, die eine Gruppenkarte löst, um ins Museum zu gehen, können ja auch Franzosen, Engländer, etc. sein. Grundsätzlich ist die Teilnahme am Lotto - ob einzeln oder in Form einer Tippgemeinschaft - ja nicht wohnsitzabhängig. Interessant ist erst, wo die zum Abschluss des Lotterievertrages führende Willenserklärung abgegeben wird. Dies ist nicht zwingend der Wohnsitz. Wenn eine Tippgemeinschaft beim Deutschen Lotto teilnimmt, dürfte der Lotterievertrag in der Lottoannahmestelle zustande kommen, in der bzw. die Scheine abgegeben werden. Wo die Teilnehmer wohnen, ist in dem Fall nicht relevant.
Gruss, Rüdiger Bodemann



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