E-Gaming-Law

| 971 Beiträge | Archiv | Suche |
| Zurück zur Hauptseite | Impressum |

Lotterie & Recht

Das Forum


Zurück zum Forum


Re: Gewinnspiel veranstalten..... - Viele Fragen

geschrieben von Rüdiger Bodemann am 25.10.2004 um 12:06:22

Hallo Frank,
terminologisch sollten wir hier sehr sauber trennen. Ein Gewinnspiel ist grundsätzlich genehmigungsfrei zulässig. Bei einem Gewinnspiel profitiert der Veranstalter nicht unmittelbar von dem Einsatz der Teilnehmer. Insofern ist ein Gewinnspiel für den Veranstalter zunächst mal ein Marketingelement, um seinen Namen bzw. seine Produkte für den Verbaucher attraktiv zu machen. Er verhofft sich also einen mittelbaren Profit. Anders ist es bei einem Glücksspiel. Hier profitiert der Veranstalter unmittelbar am Einsatz der Teilnehmer.
Deine Idee mit den Mehrwerttelefonnummern ist nicht neu, man denke nur an den Sender 9live. Hier befindet man sich in einer rechtlichen Grauzone. Wenn die Gebühr für einen Telefonanruf zum Teil beim Veranstalter landet, kann man einen Einsatz für die Teilnahme am Glücksspiel - sollte es denn ein solches sein - kaum wegdiskutieren. Fraglich ist aber dann die sogenannte Erheblichkeitsschwelle des Einsatzes, oder man schaltet ein Geschicklichkeitselement dazwischen, um aus dem Begriff des Glücksspiels herauszukommen. Jedenfalls ist bei der Schaltung von Mehrwertnummern für die Teilnahme von 'Gewinnspielen' Vorsicht geboten. Hier sollte der ganz konkrete Einzelfall beleuchtet werden.
Gruss, Rüdiger Bodemann



Auf diesen Beitrag antworten

Name: 
E-Mail: 
 E-Mail-Benachrichtigung bei weiteren Beiträgen zu diesem Thema
 E-Mail-Adresse im Forum anzeigen
Titel: 
Nachricht: 
PIN