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Lotterie & Recht

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Re: Tippgemeinschaft für ausländische Mitmenschen

geschrieben von Steffen Koch am 28.10.2004 um 18:53:21

»Hallo Steffen,«

Hallo Rüdiger,

vielen Dank für deine Antwort.

Zwischenzeitlich habe ich auch eine von Lotto-Toto erhalten. Dort heißt es sinngemäß, dass die Spielevermittlung ins Ausland unzulässig sei, es sei denn das entsprechende Land würde es erlauben.

Gar nicht so einfach, wenn man es doppelt nimmt.

»Wo die Teilnehmer wohnen, ist in dem Fall nicht relevant.«
Wie würdest du deine Aussage begründen? §§ ?

Gruß Steffen und noch mal Dank für die Antwort



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