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Lotterie & Recht

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Re: Rubbellose von Fußballvereinen

geschrieben von Bernd am 13.11.2004 um 16:59:04

Im Prinziep ist das möglich, du brauchst dafür eine Genehmigung nach dem Lotterierecht. Ohne Genehmigung machst du dich strafbar.



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