E-Gaming-Law
|
971 Beiträge
|
Archiv
|
Suche
|
|
Zurück zur Hauptseite
|
Impressum
|
Lotterie & Recht
Das Forum
Zurück zum Forum
Re: Rubbellose von Fußballvereinen
geschrieben von Bernd am 13.11.2004 um 16:59:04
Im Prinziep ist das möglich, du brauchst dafür eine Genehmigung nach dem Lotterierecht. Ohne Genehmigung machst du dich strafbar.
Rubbellose von Fußballvereinen
- Alex Debski -
12.11.2004 14:53:22
Re: Rubbellose von Fußballvereinen - Bernd -
13.11.2004 16:59:04
Auf diesen Beitrag antworten
Name:
E-Mail:
E-Mail-Benachrichtigung bei weiteren Beiträgen zu diesem Thema
E-Mail-Adresse im Forum anzeigen
Titel:
Nachricht:
»Im Prinziep ist das möglich, du brauchst dafür eine Genehmigung nach dem Lotterierecht. Ohne Genehmigung machst du dich strafbar.«
PIN