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Lotterie & Recht

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Re: Bundesligatipp

geschrieben von Rüdiger Bodemann am 06.04.2004 um 15:33:32

»Ich möchte über eine Internetseite ein Tippspiel anbieten. Jeder Teilnehmer soll einen Betrag X für die ganze Saison einzahlen. Gewinnen sollen die sechs Besten nach einem Schlüssel. Einbehalten für mich möchte ich lediglich die Kosten für den Betrieb der Internetseite.«

»Ist das eine Lotterie? Ein Glücksspiel?«

»Danke«

»Martin«



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