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Lotterie & Recht

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Re: Entenrennen - pfiffige Idee oder doch Lotterie

geschrieben von Rüdiger Bodemann am 06.04.2004 um 16:05:01

»Muß ich mir für die Veranstaltung eines Entenrennens eine Genehmigung nach dem Lotterierecht holen? Wenn nein, wie muss ich den Erlös versteuern?«

Hallo Peter,
eine lustige Idee, zweifellos. Genauso wie Du schon meintest, liegt auch
meines Erachtens in dieser lustigen Veranstaltung ein Fall des Glücksspiels
im Sinne des Strafgesetzbuchs. Sollte es sich um ein öffentliches - also
einem nicht abgegrenzten Personenkreis zur Verfügung stehendes - Glücksspiel
handeln, so benötigt der Veranstalter eine Genehmigung. Eine Steuer in Höhe
von 16 2/3 Prozent fällt auch an.

bonngruesse
Rüdiger Bodemann



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