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Maßstab der "Unbeträchtlichkeit" bei Glücksspielen
geschrieben von Bernd am 13.04.2004 um 15:36:35
Hallo!
Es gibt wohl in der Rechtsliteratur eine widersprüchliche Diskussion darüber, bis zu welchem Betrag/Einsatz ein Glücksspiel nicht strafbar ist.
So gibt es eine Reihe von Urteilen aus den 50er (!!!) Jahren, die anerkennen, dass Spieleinsätze von 0,10 DM bis zu 5 DM nicht strafbar i. S. § 284 StGB sind, da sie eine die Grenze einer Unbeträchtlichkeit nicht überschreitet..
Dieses spielt ja z. B. eine Rolle bei der Diskussion, inwieweit Gewinnspiele unter Einsatz von Telefon-Mehrwertdiensten zulässig sind.
Hat sich diese Diskussion bereits verfestigt? Bedeutet dies, dass wenn ich z. B. bei Verlosungen mit einem Lospreis von 1 € hier keine Genehmigung i.S. des Lotterierechtes benötige?
Gruß
Bernd
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Maßstab der "Unbeträchtlichkeit" bei Glücksspielen - Bernd - 13.04.2004 15:36:35
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