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Lotterie & Recht

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Re: www.tv-winner.de

geschrieben von Vroni B. am 11.05.2005 um 19:30:59

Hallo,

also wenn Deine Freundin bereits bezahlt hat, dann kannste m. A. nach die Sache vergessen, denn m. W. gilt auch bei Gericht immer noch die Vermutung, dass derjenige der zahlt auch weiss, dass er bezahlen muss.
Fragt mal einen Rechtsanwalt, der sagt Euch dann mit welchen Kosten Ihr für eine Beitreibung rechnen müsst, mit dem Risiko vielleicht überhaupt nix mehr zurückzuerhalten.

Gruss,
Vroni

P.S.: Nächstes Mal besser aufpassen!


»Guten Tag zusammen, «


»meine arme Freundin (Studentin) hat von all dem, was wir jetzt erst über TV Winner / Advobilling erfahren haben nichts gewusst. Sie hat deshalb den Blödsinn bezahlt und bekommt natürlich dennoch nichts geliefert. «
»Was können wir den wohl tun ? Kann man sich der Sammelklage anschliessen, auch wenn man bezahlt hat ? Oder kann man einen Mahnbescheid erwirken, da ja jegliche Gegenleistung für das viele Geld ausbleibt ?«

»Wer weiss Rat ?«

»MfG«


»Marcel«



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