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Staatsvertrag zum Lotteriewesen
geschrieben von Steffen Koch am 30.05.2005 um 13:05:34
Guten Tag,
kennt jemand die Kosten (Folgekosten), wenn eine gewerbliche Tippgemeinschaft die Gewinnauszahlung über einen Anwalt/Notar abwickeln lässt.
Hintergrund:
Lt. Staatsvertrag _muss_ ein gewerblicher Spielevermittler die Lottoscheine beim Notar hinterlegen
und er _muss_ mindestens 2/3 der Einsätze spielen.
Hat dann ein gewerblicher Spielevermittler noch Gewinn?
Überleben dann Faber und Co?
Danke.
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Staatsvertrag zum Lotteriewesen - Steffen Koch - 30.05.2005 13:05:34
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