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Lotterie & Recht

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Verlosungen im Rahmen von ebay Auktionen

geschrieben von Zotti am 01.09.2005 um 13:51:28

Guten Tag,
vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen.
Bei ebay tauchen immer häufiger Auktionen auf, bei denen Sammelkarten (Wert teilweise über €50,-) angeboten werden. Aber es werden nicht alle Versteigert, sondern der Verkäufer verschickt "zufällig" eine oder mehrere dieser Karten. Der Käufer hat keinen Einfluß darauf welche Karte(n) er erhält.
Hinzu kommt, daß oft nur in einem Nebensatz erwähnt wird, daß es sich um eine Verlosung handelt. Und die Verkäufer bezeichnen sich regelmäßig als Privastverkäufer.
Meine Fragen:
1. Darf eine Verlosung in dieser Form überhaupt durchgeführt werde?
2. Unterliegen solche Verlosungen dem Lotteriegestz?
3. Können Privatpersonen Verlosungen durchführen, oder wird automatisch gewerbsmäßiges Handeln unterstellt?
4. Gibt es Vorschriften für die Kennzeichnung?
5. Gibt es ein Rückgaberecht nach Fernabgabegesetz?
6. Wenn es sich um ungenehmigtes Glücksspiel handelt, macht sich ebay als Plattform strafbar?

Vielen Dank für die Mühe dich ihnen gemacht habe ;-}
Danke,
ciao
Zotti


  • Verlosungen im Rahmen von ebay Auktionen - Zotti - 01.09.2005 13:51:28

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