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Lotterie & Recht

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Re: Verlosung

geschrieben von Bernd am 29.10.2005 um 11:17:57

»Über das Ganze will ich Nutzer für den (wirklich «
»sinnvollen) Online-Service begeistern. Gibt es da irgendwelche rechtlichen Einwände gegen?«


Ja, ist höchstwahrscheinlich unlauterer Wettbewerb und ein genehmigungspflichtiges Glücksspiel (Genehmigung bekommst du nicht). Also lasse es. Wenn dein Online-Service wirklich so sinnvoll ist, wird es andere Wege geben, die Nutzer hierfür zu begeistern.



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