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Re: Teilnahme an Online-Casino strafbar?
geschrieben von Rüdiger Bodemann am 03.06.2004 um 16:59:27
Grundsätzlich schon, nach § 285 StGB. Fraglich ist aber der Tatort bei Internetstraftaten. Tatort der Veranstaltung des Online-Casinos aus der Karibik müßte hier in Deutschland sein. Das ist streitig und hängt vom Einzelfall ab. Jedenfalls müßtest Du aber auf einen sehr scharfen Staatsanwalt stoßen, der die Teilnehmer an unerlaubtem Glücksspiel strafrechtlich verfolgt. Staatsanwälte begnügen sich in der Regel mit den Veranstaltern. Im Prinzip machst Du Dich aber strafbar, soweit es sich um ein in Deutschland veranstaltetes Glücksspiel handelt.
Gruß,
Rüdiger Bodemann
»Hallo,«
»mach ich mich eigentlich strafbar wenn ich von deutschen Boden aus per Internet bei einem Glücksspiel (Online-Casion) irgendwo in der Karibik oder sonstwo mitzocke?«
»H.«
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