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Re: Veras Glücksratgeber / Belästigung durch Zeitung / Wie wird man die wieder los?

geschrieben von Riko Wolny am 04.07.2006 um 14:08:35

»»Hallo Jeanette,««

»»das ist nicht ganz richtig, was du schreibst. Die Unterschrift ist nicht maßgebend für einen Vertrag.««
»»Es gibt jede Menge Arten an Verträgen, beispielsweise««
»»auch (fern)mündliche Verträge. Verträge sind nicht nur gültig, wenn sie auf dem Papier stehen. Sie brauchen keine besondere Form, können auch durch schlüssiges Handeln oder mündlich zu Stande kommen. Voraussetzung ist nur: Zwei Parteien sind sich darüber einig, wer die Vertragspartner sind und welche Leistung für welche Gegenleistung wann und wie erbracht werden soll. Sind diese Fragen geklärt, ist der Vertrag geschlossen und durchsetzbar.««
»»Also, sei vorsichtig mit deinen Aussagen.««
»»Meist gilt also der Spruch: "Ein Mann - ein Wort!"««
»»Viele Grüße««
»»Riko««

»Was für Schwachsinn,wenn mir beim Inkasso gesagt worden ist das ich handschriftlich unterschieben haben soll (was denen vom Verlag mitgeteilt worden ist ) dann muss es ja einen Vertrag geben und ich weiss zu 1.000.000% das ich nichts unterschrieben habe,also kann ich damit auch notfalls bis vors gericht gehn und nur das zählt,denn ich habe in diesen angeblichen Vertrag nicht eingewilligt.«
»Das ist ja ausschlaggebend das ein Inkasso unternehmen sich damit überhaupt befasst,denn sonst hätten die was die angebliche forderung Betrifft nicht in der hand und somit würden die auch nicht vor Gericht damit durchkommen das hat mir mein Anwalt selber gesagt.«

»MFG Jeanette«

Hallo Frau "Schlau",
Du hast doch den Mist geschrieben, dass ein "Vertrag nur mit Unterschrift" gültig ist. Also schieß nicht gleich so los. Grundsätzlich ist diese Aussage absoluter Unsinn. Kannst ja mal Deinen Anwalt fragen :-) Mehr habe ich nicht kommentiert. Wer lesen kann ist klar im Vorteil :-)
Gruß
Riko



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