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Lotterie & Recht

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Gewinnspiel oder doch Glücksspiel?

geschrieben von Gerhard L.A. am 04.06.2004 um 11:51:19

Hallo,

An dieser Stelle muss ich das eingerichtete Forum mal richtig loben – sehr informativ und klar.
Mittlerweile glaube ich sogar das Ihr das einzige im ganzem deutschsprachigem Raum seit!
Gratulation!

Jetzt aber zu meinem Anliegen.

Mein Auftraggeber möchte aus Werbezwecken ein Gewinnspiel ausschreiben mit sehr hohem Einsatzen (min.100Euro) und einer fix begrenzte Menge an Teilnehmern (ca. 3500). Der Gewinn wird in der Form eines Warenwertes an den Gewinner ausgegeben. Der Verkauf dieser Tickets sollte auf alle Fälle öffentlich stattfinden sowohl in Deutschland, Frankreich, Österreich als auch in der Schweiz.
Grundsätzlich sollten wir uns hier vielleicht nur auf Deutschland konzentrieren um das ganze Gebilde nicht zu kompliziert zu machen.

Gelernt habe ich aus dem Forum, das Glücksspiel und Lotterien wegen des hohen behördlichen Aufwandes und der gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland tabu sind.

Wäre es denn dann Grundsätzlich möglich so eine Konstellation wie folgt anzuwenden.
-> Gewinnspiel ohne ein Zufalls-Prinzip – das heißt der Kunde muss mittels seines Geschicks und unter Zuhilfenahme seiner Logik sein persönliches Ticket lösen.
-> Auswertung erfolgt natürlich unter Aufsicht eines Anwaltes und unter Herbeifugung eines Unbeteiligten der wieder mittels seines Geschicks und unter Zuhilfenahme seiner Logik den Gewinner ermittelt.

Ist so etwas vom gesetzlichen Standpunkt grundsätzlich möglich?
Wie sieht es mit behördlichen Genehmigungen aus?
Kann man sich so eine Spielweise patentieren/schützen lassen?
Wie hoch ist der Steuersatz für so ein Gewinnspiel?

Bedanke mich schon im Voraus für jede Antwort.

Gerhard



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