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Lotterie & Recht

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Re: Pokertuniere in Deutachland

geschrieben von Diemo Schaller am 14.07.2006 um 19:09:07

»Nene, es dürfen auch Geldpreise ausgeschüttet werden.«

»Alle können eine Teilnahmegebühr bezahlen.«

»Man darf nicht das Geld der Anderen gewinnen, sodern der z.B. erst Platz ist mit z.B. 100 dotiert.«

Es ist doch völlig unerheblich wovon hier geredet wird! Wichtig ist, ob es sich bei Poker um ein Glücksspiel im Sinne §284 StGB handelt.
Das ist nicht ganz klar, wie in meinem anderen Beitrag zu lesen ist, obgleich ich schon einige Beiträge las, die genau das als gegeben annehmen.



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