E-Gaming-Law

| 971 Beiträge | Archiv | Suche |
| Zurück zur Hauptseite | Impressum |

Lotterie & Recht

Das Forum


Zurück zum Forum


Re: Losverkauf bei onlineauktionen

geschrieben von Bernd II am 08.06.2004 um 22:05:03

»Ich habe in diesem Forum schon einiges über Lotterien erfahren.Wer kann mir definitiv sagen, ob ich bei Onlineauktionen Losanteile verkaufen darf(10 Euro pro Los-Gesamtanteil bis 650.-Euro)und anschliessend die Gewinner auf meiner eigenen Webseite bekannt gebe.«

Ganz einfach: Du brauchst für eine Lotterie eine behördliche Genehmigung egal wie hoch die Spielsumme ist.



Auf diesen Beitrag antworten

Name: 
E-Mail: 
 E-Mail-Benachrichtigung bei weiteren Beiträgen zu diesem Thema
 E-Mail-Adresse im Forum anzeigen
Titel: 
Nachricht: 
PIN