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Lotterie & Recht

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Re: Firma und Veranstaltung im Ausland

geschrieben von Bernd am 04.07.2004 um 21:17:47

»Kann eine ausländische Firma, die eine Lotterie/Glückspiel im Ausland durchführt und über das Internet Kunden wirbt in Deutschland belangt werden?«

Die Veranstaltung von behördlich nicht genehmigten Lotterien ist verboten.

»Wie sieht es aus, wenn die Firma eine Webseite (im Ausland)auch in deutscher Sprache betreibt?«

Alles schon durchgenudelt - das wird bei derzeitiger Rechtslage wohl nicht lange funktionieren!

»Was ist, wenn diese Firma in Deutschland eine Werbeagentur beauftragt für diese Website zu werben. (Postwurf, Direktmailing, etc.)?

>>Kann dies gestoppt werden?

Eindeutig und ohne jeden Zweifel: Ja, das wird gestoppt!

>>Macht sich die Agentur strafbar?«

Durchaus möglich!!!



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