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Re: Verlosung unter Spendern für Charity-Projekte
geschrieben von Bernd am 23.08.2006 um 09:28:05
Glücksspiel (Ausspielung)
Wenn nicht genehmigt nicht legal. Warum? Weil ein Glückspiel genehmigungspflichtig ist - und das ist eindeutig ein Glückspiel bzw. eine Ausspielung. Das hat nun überhaupt nichts mit Spenden zu tun!
Kommt auf das Bundesland an. Wenn dann wird so etwas aber höhstwahrscheinlich nur lokal begrenzt genehmigt (Ort, max. Kreisgebiet...)
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