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Lotterie & Recht

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Strafvorschrift §284 Abs. 4 StGb. (Werben für Sport und Casino Wetten)

geschrieben von Bernd am 04.03.2007 um 15:47:03

Hallo Forum,

ich brauche dringend Euren Rat! Als Betreiber eines kleinen aber äusserst erfolgreichen privaten Webportals, bin ich kürzlich für das Bewerben einiger online "Casino Angebote" abgemahnt worden. Die eigentliche Banner-Werbung zielte jedoch lediglich auf das Sportwettenangebot einiger Sponsoren, da diese aber auf ihren Seiten aber auch Casino Spiele anbieten, wurde ich nach Abs. Strafvorschrift §284 4 StGb.

Zitat:
__________________________________________________________________________________________________________________________


§ 284
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet
oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder
geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig
veranstaltet werden.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

1. gewerbsmäßig oder
2. als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten
Begehung solcher Taten verbunden hat,


wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
_________________________________________________________________________________________________________________________

...dazu gezwungen eine Unterlassungerklärung für das weitere Bewerben meiner Sponsoren (mit Casino Angeboten) zu unterzeichnen.

Ich möchte auf keinen Fall klein beigeben - und erwäge nun das Portal im Ausland weiter zu hosten. Daher meine Fragen: Welche Länder können hierbei empfohlen werden? Sollte die Seite am besten anonym, bzw. über einen dritten gehostet werden - wenn ja welchen Anbieter könnt ihr empfehlen? Wenn nicht erforderlich, wie sieht es mit der Impressumsplicht aus - bzw. der Tatsache das mein Hauptwohnsitz in Deutschland weiterhin bestand hat? (besitze aber noch drittwohnsitze in anderen Ländern)

Ich bin für jeden Ratschlag sehr dankbar - und über Empfehlungen eines Ausländischen Webhosters würde ich mich auch sehr freuen! ;-) Bedingungen hierfür sind: hosten von .de Domains, mind. 20-30 GB Traffic, php und eine sehr gute mysql Datenbankanbindung!

Ich danke vorab schonmal herzlich für Eure Hilfe!

LG,
Bernd



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